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Jahresabrechnung der Heizkosten

Wie jedes Jahr wirft die Erstellung der Heizkostenabrechnung Fragen auf. Wer muss die Heizkostenabrechnung eigentlich wann erstellen? Und wie werden Heizkosten bei Mehrfamilienhäusern verteilt? Die saceba Immobilienverwaltung klärt diese Fragen gerne für Sie.

In der Heizkostenverordnung ist geregelt, dass alle Gebäude mit einer zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage, deren Kosten auf mehrere Mieter oder Eigentümer verteilt werden eine Abrechnung der Heizkosten zu erstellen ist. Der Vermieter ist dazu verpflichtet jährlich eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung mit Erfassung der Verbraucher zu erstellen. Der Mieter muss die Abrechnung jedoch erst spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums in den Händen halten.

Gesetzlich geregelt ist außerdem, dass nur ein Teil der Kosten (50 – 70 Prozent) nach dem Verbrauch abgerechnet werden dürfen. Da auch allgemein genutzte Flächen wie das Treppenhaus beheizt werden müssen, werden die restlichen 50 – 30 Prozent dann meist entsprechend der Wohnfläche verteilt.
Da jedoch ständig neue Vorschriften und Änderungen erscheinen, fällt es vielen Hauseigentümern sehr schwer die Heizkostenabrechnung zu erstellen. Laut einer aktuellen Untersuchung der Verbraucherzentrale ist sogar jede dritte Heizkostenabrechnung fehlerhaft.

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie oder unterstützen Sie bei der Erstellung der nötigen Abrechnung. Mit unserem Fachwissen, das immer auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung ist und der Verwendung der modernsten, branchenspezifischen Abrechnungssoftware erstellen wir Ihre Jahresabrechnung der Heizkosten.

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